 |
|
 |
|
|
Die Maschinen-Richtlinie definiert eindeutig die Verantwortlichkeiten, denen ein Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter nachkommen muss, wenn er eine Maschine in den Verkehr bringt.
Er muss die Maschine so konstruieren und bauen, dass von ihr soweit möglich keine Gefahren für Leben und Gesundheit sowie für die Umwelt ausgehen. Dass er alles Mögliche getan hat, um dieses Ziel zu erreichen, muss durch eine entsprechende Dokumentation nachgewiesen werden.
Die Spezialisten für Funktionale Sicherheit an Maschinen des Fachbereichs Automation, Software und Informationstechnologie (ASI) der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH unterstützen Hersteller, Applikationsingenieure und Systemintegratoren in diesem Prozess von der Risikoanalyse über die Festlegung von Maßnahmen zur Risikoreduzierung bis hin zu den erforderlichen Nachweisen.
- Unterstützung und Moderation bei Risikoanalysen zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Risiken; Dokumentation der Risikoanalysen,
- Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten Schutzeinrichtungen, Sicherheitsbauteilen und Steuerungen,
- Aufbau eines QM-Systems für die verschiedenen Lebensphasen, das den Anforderungen der aktuellen Normen zur Maschinensicherheit genügt,
- Prüfung und Bewertung von Schaltungen, die der Sicherheit dienen; Nachweis der erforderlichen Fehlersicherheit,
- Prüfung der Anwendersoftware für sicherheitsrelevante Funktionen,
- Systemprüfungen, Validierung der Sicherheitsfunktionen,
- Qualitative und quantitative Nachweis für die erforderliche Sicherheitsintegrität (PL und/oder SIL) nach EN ISO 13849-1 und/oder EN 62061,
- Qualifizierung von Personen, die im Bereich Funktionale Sicherheit an Maschinen tätig sind (Entwickler, Konstrukteure, Systemintegratoren, Applikationsingenieure);
- Durchführung von Workshops und Trainings zum Thema „Funktionale Sicherheit an Maschinen“
Weitere Informationen:
|
|
|
 |
|
 |